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HS - Sicherheitstechnische Anlagen GmbH

Elektrofachmarkt, Optionale
Adresse / Anfahrt
Kleinbuckow 15
14715 Milower Land
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-05-13:
Die inländische Geschäftsanschrift: Lenning 5, 16845 Großderschau. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlenstedt, Horst Walter. Geschäftsführer: Langanki, Heiko, *21.07.1966, Milower Land OT Kleinbuckow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2014-07-23:
Sitz der Firma: Milower Land; Geschäftsanschrift: Kleinbuckow 15, 14715 Milower Land GT Kleinbuckow. Gegenstand: Der Vertrieb und die Montage sicherheitstechnischer Anlagen insbesondere Brand- und Blitzschutzanlagen sowie Erbringung weiterer Baunebenleistungen. Kapital: 25.600 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.05.2014 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 35,41 EUR auf 25.600 EUR erhöht, der Sitz der Gesellschaft nach Milower Land verlegt und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere in § 1 Ziffer 2 (Sitz); § 2 (Gegenstand des Unternehmens); § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und § 5 (Geschäftsjahr).

2016-06-14:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2016 und des Zustimmungsbeschlusses vom 13.04.2016 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Heiko Langanki, wohnhaft in Milower Land, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird