Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

HS Holding Mitteldeutschland GmbH & Co. KG

HEINRICH TAGUNGSZENTRUM, Platzhalterinhalt, Professioneller Eventplaner..., Tagungszentrum in Chemnitz, Brevo
Adresse / Anfahrt
Siemensstraße 20
72766 Reutlingen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-12:
Geschäftsanschrift: Stadtbachstr. 14, 72764 Reutlingen. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Nordwest GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352233) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2009 ihren Kommanditanteil in Höhe von 100.000,00 EUR an der "Malerwerkstätten Heinrich Schmid GmbH & Co.KG", Naumburg (Amtsgericht Stendal, HRA 32578) sowie ihren Geschäftsanteil im Nennwert von 25.000,00 EUR an der "Malerwerkstätten Heinrich Schmid Verwaltungs-GmbH", Naumburg (Amtsgericht Stendal HRB 213278) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-05-31:
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Akustik + Schall Heinrich Schmid GmbH & Co.KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 351374) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2010 die Betriebe ihrer Niederlassung Oelsa und ihrer Niederlassungen in Limbach-Oberfrohna auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-05-31:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2010 den Betrieb ihrer Niederlassung"099 in Limbach-Oberfrohna" als Gesamtheit auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Nordwest GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352233) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-05-31:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2010 den Betrieb ihrer Niederlassung "Oelsa" als Gesamtheit auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Süd GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352232) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-05-31:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2010 den Betrieb ihrer Niederlassung "047 in Limbach-Oberfrohna" als Gesamtheit auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Südwest GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352234) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-07-16:
Neue Geschäftsanschrift: Siemensstraße 20, 72766 Reutlingen.

2019-06-21:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 a) ihren Kommanditanteil von EUR 90.000,00 an der Heinrich Schmid GmbH & Co. KG mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRA 12030) und b) ihren Geschäftsanteil Nr. 3 im Nennbetrag von EUR 25.000,00 an der Heinrich Schmid Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24996) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Süd GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352232) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-24:
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Süd GmbH & Co. KG", Reutlingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 a) ihren Kommanditanteil von EUR 100.000,00 an der Heinrich Schmid GmbH & Co. KG mit Sitz in Markranstädt (Amtsgericht Leipzig HRA 15265) und b) ihren Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von EUR 26.000,00 an der Heinrich Schmid Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Markranstädt (Amtsgericht Leipzig HRB 23111) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-24:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 a) ihren Kommanditanteil von EUR 100.000,00 an der Heinrich Schmid GmbH & Co. KG mit Sitz in Grub am Forst (Amtsgericht Coburg HRA 4572) und b) ihren Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von EUR 25.000,00 an der Heinrich Schmid Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Grub am Forst (Amtsgericht Coburg HRB 4684) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HS Holding Süd GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 352232) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-10:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 aus ihrem Vermögen a) ihren Kommanditanteil von EUR 27.500,00 an der Heinrich Schmid Möbel- und Innenausbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Pfullingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 351994) und b) ihren Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von EUR 25.000,00 an der Heinrich Schmid Möbel- und Innenausbau Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Pfullingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 733121) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bauwelt Beteiligungen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722519) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-10:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 a) ihren Kommanditanteil von EUR 1.110.000,00 an der Akustik + Schall Heinrich Schmid GmbH & Co. KG mit Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 351374) und b) ihren Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von EUR 25.000,00 an der Akustik + Schall Heinrich Schmid Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730267) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bauwelt Beteiligungen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722519) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-29:
Firma geändert; nun: HS Holding Mitteldeutschland GmbH & Co. KG. Firmenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: HS Holding Mitteldeutschland Verwaltungs-GmbH, Reutlingen , einzelvertretungsberechtigt.