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HSA Schumacher Antriebstechnik GmbH & Co. KG

Industrieunternehmen, GDFI, Inverter-Kombi-Serie..., Vertriebsmitarbeiter, Grundfos, Schweißtechnik, Wellenerdungsringe, Schwingungsmessung, Geschäft für Autoersatzteile
Adresse / Anfahrt
Wilsberger Straße 6
53567 Asbach
1x Adresse:

Grüner Weg 4
53578 Windhagen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-02:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Antriebs-, Elektro-, Automatisierungs- und Schweißtechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wilsberger Straße 6, 53567 Asbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafterr vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HSA Verwaltungs-GmbH, Asbach (Amtsgericht Montabaur HRB 27871), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.07.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 14.07.2021 das Vermögen des von dem Inhaber Ralf Schumacher, Windhagen, *16.02.1978, unter der Firma "Ralf Schumacher Technik e.K." mit Niederlassung in Asbach (Amtsgericht Montabaur, HRA 20057) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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