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HSC-Medical GmbH

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Rugenranzel 4
25373 Ellerhoop
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Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-10:
Geschäftsanschrift: Osterholder Allee 2, 25421 Pinneberg. Gegenstand: Handel mit medizinischem Bedarf, insbesondere medizinischen Geräten und Einmalartikeln. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hollnick, Günter Anton Josef, *23.12.1962, Pinneberg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.11.2010..

2011-04-14:
Kapital: 26.000,00 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 ist das Kapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung der HSC Medizinbedarf und Consukting e.K. mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRA 6286 PI) auf die Gesellschaft um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert worden..

2011-04-14:
Die Eintragung betreffend die Kapitalerhöhung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 ist das Kapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung der HSC Medizinbedarf und Consulting e.K. mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRA 6286 PI) auf die Gesellschaft um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert worden. Auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.03.2011 ist unter Auflösung der HSC Medizinbedarf und Consulting e.K. mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRA 6286 PI) das Unternehmen im Wege der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen worden. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

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