2018-10-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2018. Geschäftsanschrift: Maybachstraße 3, 78467 Konstanz. Gegenstand: Gebäudedienstleistungen wie Hausmeisterdienste, Grünanlagenpflege, Instandhaltung der Haustechnik, Reinigungsdienste und alle Aufgaben, die zur der Pflege und Instandhaltung von Immobilien und Grundstücken notwendig bzw. zweckmäßig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Ströhle, Arno Paul, Konstanz, *23.09.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-16: Die Gesellschaft hat am 16.01.2019 den Verschmelzungsplan vom 19.12.2018 betreffend die Verschmelzung der HOUSE SERVICE KONSTANZ LIMITED mit Sitz in Cardiff / Vereinigtes Königreich, als übertragende Gesellschaft, mit der HSK house service konstanz GmbH mit Sitz in Konstanz, als übernehmende Gesellschaft eingereicht. Bei der HOUSE SERVICE KONSTANZ LIMITED handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht, bei der HSK house service konstanz GmbH um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. An der Verschmelzung sind die HOUSE SERVICE KONSTANZ LIMITED mit Sitz in Cardiff / Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Companies House, Cardiff / Vereinigtes Königreich, unter Nr. 04966892, als übertragende Gesellschaft, und die HSK house service konstanz GmbH mit Sitz in Konstanz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 718808, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft HOUSE SERVICE KONSTANZ LIMITED kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies Regulations 2007 (CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft HSK house service konstanz GmbH können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HSK house service konstanz GmbH unter deren Geschäftsanschrift Maßbachstraße 3 in 78467 Konstanz, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HSK house service konstanz GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der HSK house service konstanz GmbH, Maybachstraße 3, 78467 Konstanz, angefordert werden. Da es keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter gibt, sind insoweit Ausführungen entbehrlich.
2019-06-03: Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "House Service Konstanz Limited", Cardiff / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 04966892), um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 19.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.03.2019 die "House Service Konstanz Limited", Cardiff / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 04966892), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Berisha, Bekim, Konstanz, *05.02.1972.
2021-11-11: Bestellt als Geschäftsführerin: Ströhle, Elvira Käthe Ursula, geb. Schmid, Konstanz, *14.08.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schöller, Tanja Nicole, Gottlieben / Schweiz, *06.01.1977.