2020-12-21: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und alle mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Jeder Partner, der nicht Steuerberater ist, vertritt die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist. Partner: Henneken, Tanja, Steuerberaterin, Oerlinghausen, *16.02.1973. Partner: Füllenbach, Christoph, Steuerberater, Hamburg, *03.11.1971, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Norderstedt (bisher: Amtsgericht Kiel PR 584 KI) nach Hamburg verlegt.