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HST Systemtechnik GmbH & Co. KG

Energiewirtschaft, Automationsleistungen, IFAT..., IFAT@Büro, TICKET, Anrede, Zeitraum, Functional, Manage, KOMMUNAL, Regenbecken
Adresse / Anfahrt
Heinrichsthaler Straße 8
59872 Meschede
1x Adresse:

Wagnerstraße 3
73574 Iggingen


Kontakt
61 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 61 Mitarbeiter
Gründung 1980
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-06:
Kommanditgesellschaft.(Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Unternehmens zur Entwicklung, Herstellung und des Vertriebes von Stahlbau- und Schlosserarbeiten einschließlich aller Branchenverwandten Tätigkeiten) Geschäftsanschrift: Sophienweg 3, 59872 Meschede. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HST Maschinen- und Anlagenbau Verwaltungs-GmbH, Meschede (Arnsberg HRB 3416).

2012-09-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 Teile des Vermögens der HST Hydro-Systemtechnik GmbH mit Sitz in Meschede (Amtsgericht Arnsberg HRB 3396) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-10-10:
Die Firma ist geändert in: HST Systemtechnik GmbH & Co. KG.

2012-10-10:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.09.2012 wirksam geworden.

2012-12-19:
Nach Firmenänderung persönlich haftender Gesellschafter: HST Systemtechnik-Verwaltungs-GmbH, Meschede (Amtsgericht Arnsberg HRB 3416).

2014-01-23:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrichsthaler Straße 8, 59872 Meschede.

2021-11-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 in Verbindung mit der Genehmigungserklärung vom 13.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2021 mit der Zangenberg Verwaltungs GmbH mit Sitz in Schliengen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-11-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 in Verbindung mit der Genehmigungserklärung vom 13.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2021 mit der HST-Zangenberg GmbH & Co. KG mit Sitz Schliengen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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