2020-06-22: Partnerschaft. Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in: 56593 Horhausen; 57537 Wissen; 57610 Altenkirchen. Die gemeinschaftliche Ausübung der freien Berufe des Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters und Rechtsanwalts sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Dipl.-Kfm. Gerlach, Torsten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Plettenberg, *06.10.1972; Dipl.-Kfm. Henze, Alexander, Steuerberater, Attendorn, *29.01.1966; Dr. iur. Dipl.-Jur. Wilkmann, Johannes, Rechtsanwalt, Steuerberater, Attendorn, *21.05.1983. Partner: Dipl.-Kfm. Hilgers, André, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Attendorn, *28.05.1962; Dipl.-Jur. Koch, Sascha, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Attendorn, *09.12.1974; Dipl.-Kfm. Kunz, Stefan, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Altenkirchen, *30.04.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2021-02-02: Die Partnerschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HTR Hansa Treuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen, HRB 8849) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.