2014-02-03: Gesamtprokura gemeinsam mit einem alleinvertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Geimer, Thomas, Hachenburg, *19.10.1980; Schmidt, Christoph, Hartenfels, *13.02.1983.
2016-04-20: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Huf, Benedikt, Hartenfels, *23.05.1987.
2017-05-15: Vertretungsregelung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Huf, Georg, Hartenfels, *03.02.1956, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsregelung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Franz Huf GmbH, Hartenfels , mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2017 mit der HUF OHG mit Sitz in Hartenfels (AG. Montabaur, HRA 20944) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.