2010-10-04: (Die Herstellung und der Vertrieb von Uhren, Uhrwerken und aller in den Bereich der Uhrenindustrie fallenden Artikel sowie die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 6, 78559 Gosheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HUM Uhrenmanufaktur Verwaltungs-GmbH, Gosheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 735025), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-11: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2021 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hermle Mechanische Uhrwerke & Drehteile GmbH & Co. KG", Reichenbach am Heuberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 726741) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-18: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.01.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.