2009-10-21: Die Gustav Heinemann-Initiative für Menschenrechte und Frieden e.V. mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin Charlottenburg VR 26212 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammmlung des übertragenden Vereins vom 13.06.2009 und der Delegiertenkonferenz des übernehmenden Vereins vom 13.06.2009 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.