2020-11-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2020. Geschäftsanschrift: Am Wedelgraben 16, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes, der Betrieb von Wohngemeinschaften, der Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen sowie betreutes Wohnen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Enßle, Aura Irene, Heidenheim an der Brenz, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3.1 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Enßle, Aura Irene, Heidenheim an der Brenz, *10.03.1969 als Inhaber der Firma "Humanitas Pflegedienst Aura Enßle e.K.", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 727292) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Enßle, Aura Irene, Heidenheim an der Brenz, *10.03.1969 hat als Inhaberin der Firma "Humanitas Pflegedienst Aura Enßle e.K.", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRA 727292) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.12.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3.1 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Enßle, Aura Irene, Heidenheim an der Brenz, *10.03.1969 als Inhaber der Firma "Humanitas Pflegedienst Aura Enßle e.K.", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 727292) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Enßle, Aura Irene, Heidenheim an der Brenz, *10.03.1969 hat als Inhaberin der Firma "Humanitas Pflegedienst Aura Enßle e.K.", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRA 727292) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.12.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.