2018-07-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2018. Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Allee 60, 47445 Moers. Gegenstand: Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Tagespflege, Haushaltshilfe, Haus- und Familienpflege sowie sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten, sowie durch den Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Pfeifer, Jutta, Moers, *04.06.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Erhöhung des Stammkapitals im Wege der Kapitalerhöhung zur Durchführung der Ausgliederung um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Tagespflege, Wohngemeinschaften, Intensivpflege, Haushaltshilfe, Haus- und Familienpflege sowie sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten, sowie durch den Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2019 Teile des Vermögens der Ambulanter Pflegedienst Jutta Pfeifer Humanus e.K. mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve HRA 4932) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-05: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.05.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.