2006-06-06: neu bestellt Geschäftsführer: Otten, Frank, Boppard, *25.08.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-04-13: Nicht mehr Geschäftsführer: Otten, Frank, Boppard, *25.08.1971.
2019-05-31: Änderung der Geschäftsanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36, 56073 Koblenz. Bestellt als Geschäftsführer: Humm, Michael, Koblenz, *30.06.1967, einzelvertretungsberechtigt.
2021-05-18: Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf 43.459,81 EUR und sodann die Herabsetzung des Stammkapitals um 18.459,81 EUR auf 25.000 EUR zur Durchführung der Spaltung durch Übertragung eines Vermögensteils im Wege der Abspaltung auf die VTW Vermögenstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 6038) beschlossen. In der gleichen Versammlung wurde auch die Änderung der §§ 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 11 (Übertragung und Vererbung von Geschäftsanteilen) beschlossen. § 19 wurde aufgehoben. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
2021-05-27: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.05.2021 mit Ergänzung vom 20.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2021 und vom 20.05.2021 und der Gesellschafterversammlung der VTW Vermögenstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 07.05.2021 und vom 20.05.2021 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die VTW Vermögenstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 6039) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.