2013-12-17: Firma: HVS Plakat UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hauptstraße 117, 10827 Berlin; Gegenstand: die Errichtung, Bewirtschaftung, Vermarktung und Vermittlung von Werbestellen und Werbeanlagen im Land Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 4,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Hertel, Olaf, *22.04.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.10.2013; und Neufassung vom 27.11.2013
2014-02-17: Firma: HVS Plakat GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hans-Otto-Straße 28, 10407 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Wohnort ist berichtigt; Geschäftsführer: Hertel, Olaf, *22.04.1970, Freital; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013 ist das Stammkapital um 24.996,- EUR auf 25.000,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse).
2014-09-17: Stamm- bzw. Grundkapital: 25.002,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 ist das Stammkapital um 2 EUR auf 25.002 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
2015-02-06: Änderung zu Nr. 1: nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr: Geschäftsführer: Hertel, Olaf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Rudolph, Heiko, *18.06.1969, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Steinert, Frank, *23.08.1968, Frankfurt am Main; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen
2015-09-22: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hertel, Olaf
2017-09-07: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Rudolph, Heiko; Änderung zu Nr. 3: zur Vertretungsbefugnis und zum Wohnort; Geschäftsführer: Steinert, Frank, *23.08.1968, Zülpich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen
2019-11-04: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Berkenbrücker Steig 18-20, 13055 Berlin; Geschäftsführer: 4.
Danzke, Mihai, *20.08.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Steinert, Frank
2020-07-28: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kulturplakatierung GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.