2009-03-25: Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Leiten 3, 07907 Dittersdorf. Neuer Gegenstand: die Hobelspanverarbeitung sowie die Herstellung und der Vertrieb von Tiereinstreuprodukten. Daneben betretibt die Gesellschaft gewerblichen Güterkraftverkehr. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Brandenburg, Martina, geb. Koddenberg, Goldenstedt, *24.03.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-23: Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Brandenburg, Martina, geb. Koddenberg, Vechta, *24.03.1971. Bestellt: Geschäftsführer: Brandenburg, Kay, Goldenstedt, *04.04.1971; Tabeling, Rita, Goldenstedt, *16.05.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Brandenburg, Martina, Vechta, *24.03.1971.
2021-12-16: Die Gesellschaft hat am 18.11.2021 mit der Brandenburg Grundstücksverwaltung GmbH mit dem Sitz in Goldenstedt als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.11.2021 zugestimmt.
2022-07-21: Die Allspan Kleintierstreu GmbH mit dem Sitz in Dittersdorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.