2017-05-31: Firmenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hermann Wegener Baustoffvertriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Hannover . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2017 mit der Kies- und Baustoffunion GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 25487) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.