2012-10-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.1984, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Büchenbach (bisher Amtsgericht Nürnberg HRB 6756) nach Bad Salzdetfurth beschlossen. Geschäftsanschrift: TecCenter 1, 31162 Bad Salzdetfurth. Gegenstand: Vertrieb von elektronischen Bauelementen und Fertiggeräten. Stammkapital: 51.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Haßenpflug, Wilhelm, Hildesheim, *07.04.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der HV-GmbH in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 3356) als herrschendem Unternehmen ist am 20.10.2011 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2011 zugestimmt.
2015-07-09: Bestellt als Geschäftsführer: Haßenpflug, Ellen, Hildesheim, *14.06.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-23: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Haßenpflug, Wilhelm, Hildesheim, *07.04.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-02-18: Der mit der HV-GmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 3356) am 20.10.2011 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Eintritt eines Gesellschafters (§ 307 AktG analog) zum 31.12.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.