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HWS Ulm GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht, Würthele, Götz..., Fuhrmann, Zwsichenablage, C.P.A, Identifizierungszeichen
Adresse / Anfahrt
Schillerstraße 1/6
89077 Ulm
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Gründung 1923
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-05-20:
((1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten 5v. § 57 Abs. 4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( 34 StBerG). Leiter einer Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 1/6, 89077 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HWS Ulm Verwaltungs-GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 740034), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Unternehmerwerte Ulm Steuerberatungsgesellschaft mbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4254) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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