2005-04-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09. März 2005. Die Gesellschafterversammlung vom 05. April 2005 hat beschlossen, die Firma zu ändern. § 1 (Firma und Sitz) wurde dementsprechend geändert. Gegenstand: Der Betrieb von Maschinen und Anlagen zur Nutzung alternativer Energien, das Einschlagen, Verarbeiten und Vermarkten von Holz sowie die Vermietung, Verpachtung und der Handel von festen und beweglichen Anlagen und Gütern. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere berufen sind, jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Bender, Dirk, Olpe, *22.03.1970; Dietrich, Michael, Siegen, *03.01.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
2010-12-13: Nicht mehr Geschäftsführer: Bender, Dirk, Olpe, *22.03.1970.
2012-09-24: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13. August 2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Dietrich GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRB 9477) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.