HYVE Innovate GmbH
Formell
2007-10-24:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Füller, Johann, Bruckmühl, *19.03.1971.
2009-02-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: HYVE Innovation Community GmbH. Geschäftsanschrift: Schellingstr. 45, 80799 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Konzeption, Design, Erstellung, Implementierung, Anpassung und Vertrieb von internen und externen Innovation Community Lösungen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Bartl, Michael, München, *06.06.1975; Füller, Johann Rupert, Bruckmühl, *19.03.1971; Schmidt-Gabriel, Michael, geb. Schmidt, München, *30.07.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2013-02-13:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Bartl, Michael, München, *06.06.1975; Schmidt-Gabriel, Michael, geb. Schmidt, München, *30.07.1967.
2014-02-19:
Bestellt: Geschäftsführer: Koch, Giordano, Grafing, *13.07.1983, einzelvertretungsberechtigt.
2015-09-30:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Füller, Johann Rupert, Bruckmühl, *19.03.1971. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Koch, Giordano, Baldham, *13.07.1983, einzelvertretungsberechtigt.
2017-09-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Konzeption, Design, Erstellung, Implementierung, Anpassung, Betrieb und Vertrieb von Softwarelösungen für das Innovations- und Ideenmanagement sowie Beratungsleistungen im Bereich der Digitalisierung.
2019-08-13:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rieger, Markus, München, *21.07.1978.
2019-08-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: HYVE Innovate GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Innovation neuer Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle. Dies umfasst sämtliche Leistungen zur Erforschung, Entwicklung und Realisation von Innovation. Hierzu gehören 1) Produkt-, Markt- und Sozialforschung, 2) Ideengenerierung, 3) Produktdesign, 4) Servicedesign, 5) Prototyping, 6) Patententwicklung, 7) Konzeption, Implementierung, Anpassung, Betrieb und Vertrieb von Softwarelösungen und digitalen Geschäftsmodellen, 8) Innovationsberatung, 9) Schulung. Dazu gehören Innovationsmanagement von und Nutzung neuster Technologien z.B. KI, zum Aufbau und zur Gestaltung innovativer Organisationen. Die HYVE Innovation Research GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 193705) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-09:
Bestellt: Geschäftsführer: Bilgram, Volker, Nürnberg, *05.10.1981; Dr. Jawecki, Gregor, München, *06.06.1978. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Koch, Giordano, Baldham, *13.07.1983.
2020-09-25:
Bestellt: Geschäftsführer: Beer, Andreas, München, *13.07.1979; Schwarz, Gerd, München, *20.05.1974. Die HYVE Innovation Design GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.