2018-12-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2018. Geschäftsanschrift: Bühlstraße 21, 66440 Blieskastel. Gegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen und ihre Verwaltung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Vermögensverwaltung zur langfristigen Vermögensanlage, -bildung und -sicherung, einschließlich der langfristigen Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Erbringung von Dienstleistungen an diese Unternehmen, ist, insbesondere an der Haacke Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haacke, Stephan, Blieskastel, *22.08.1966; Haacke, Katja, Blieskastel, *21.09.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-15: Änderung der Geschäftsanschrift: Pfalzstraße 139, 66440 Blieskastel.
2019-10-10: Änderung der Geschäftsanschrift: Himmelsbergstraße 25, 66482 Zweibrücken.
2020-12-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.11.2020 mit der Haacke Immobilien- & Treuhand GmbH mit Sitz in Zweibrücken verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.