2012-03-16: Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Jan Robert, Lichtenau, *21.11.1983.
2013-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.200,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung von Massivbauten aller Art, auch in schlüsselfertiger Ausführung, sowie die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten und allen anderen daran angrenzenden Tätigkeiten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Haas, Kurt Robert, Lichtenau, *12.03.1952; Haas, Jan Robert, Lichtenau, *21.11.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-05-04: Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Kai Sebastian, Karlsdorf-Neuthard, *24.12.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Haas, Kai, Lichtenau, *24.12.1986.
2020-09-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.08.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.08.2020 die im Grundbuch des Amtsgerichts Achern für Lichtenau Blatt 2122 eingetragenen Flst. Nrn. 114/1 und 114/2 mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Haas Immobiliengesellschaft mbH", Lichtenau (Amtsgericht Mannheim HRB 737692) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.