2017-12-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2017. Geschäftsanschrift: Industriestraße 26, 73489 Jagstzell. Gegenstand: Herstellung von und der Handel mit Industrieprodukten für den Maschinen- und Anlagenbau. Dazu gehören die Fertigung von Einzelteilen, Baugruppen und kompletten Anlagen sowie die Ausführung von Lohnfertigungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Haas, Josef Franz, Jagstzell, *08.09.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Haas, Alexander Josef, Jagstzell, *07.03.1988; Haas, Daniela, Ellwangen Jagst, *05.02.1985.
2018-11-19: Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Haas, Josef Franz, Jagstzell, *08.09.1951 als Inhaber der Firma "Josef Haas e.K.", Jagstzell (Amtsgericht Ulm HRA 725740) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Haas, Josef Franz, Jagstzell, *08.09.1951 hat als Inhaber der Firma "Josef Haas e.K.", Jagstzell (Amtsgericht Ulm HRA 725740) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 30.07.2018 mit Nachträgen vom 27.08.2018 / 26.09.2018 und der Versammlungsbeschlusses vom 30.07.2018 / 26.09.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.