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Haas Maschinenbau GmbH & Co. KG

CNC-Teilefertigung, Schweißkonstruktionen, Baugruppen-Fertigung..., Sondermaschinenbau, Kranprüfungen
Adresse / Anfahrt
In der Au 2
77704 Oberkirch
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-20:
(die Herstellung, die Montage, die Wartung und der Vertrieb von Maschinen aller Art, insbesondere für die Betonindustrie, holzverarbeitende Industrie und die Wohnmobilindustrie sowie der Handel mit solchen Maschinen ist. Außerdem die Einzel- und Kleinserienfertigung von CNC-Teilen, Baugruppenfertigung und Schweißkonstruktionen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In der Au 2, 77704 Oberkirch. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Persönlich haftender Gesellschafter: Haas Verwaltungs GmbH, Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704006), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-08-10:
Firma geändert; nun: Haas Maschinenbau GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Haas Maschinenbau GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 490446) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-08-10:
Der Einzelkaufmann Haas, Manfred, Oberkirch, *18.02.1952 hat als Inhaber der Firma "Manfred Haas e. K.", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 490312) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.07.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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