2019-03-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2019. Geschäftsanschrift: Schwochau 1 b, 01623 Lommatzsch. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Vermietung von Minikränen sowie anderen Baugeräten und Fahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haas, Thomas, Hirschstein, *09.05.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-12: Gemäß § 122d UmwG wird bekanntgemacht: Der Verschmelzungsplan zwischen der Haas Minikranvermietung Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen in Companies House of Cadiff, Company No. 05411363 als übertragende Gesellschaft und der Gesellschaft Haas Minikrane GmbH mit Sitz in Lommatzsch, Amtsgericht Dresden, HRB 38674 als übernehmende Gesellschaft vom 26.03.2019 wurde eingereicht. Bei der Haas Minikranvermietung Limited handelt es sich um eine Private Limited Company nach englischem Recht. Auf die grenzüberschreitende Umwandlung finden §§ 22a ff. UmwG sowie Reg. 6 ff. Companies Regulations 2007 (CCBMR) Anwendung. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Haas Minikranvermietung Limited auf die Haas Minikrane GmbH die folgenden Rechte zu ( §122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Haas Minikrane GmbH) können gemäß §122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung und der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Haas Minikrane GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schwochau 1b in 01623 Lommatzsch, geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Einbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Haas Minikrane GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schwochau 1b in 01623 Lommatzsch geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung, unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Haas Minikrane GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Haas Minikranvermietung Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist, (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitbestimmen.
2019-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals zur Verschmelzung um 50,00 EUR auf 25.050,00 EUR und die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.050,00 EUR. Wohnort ergänzt, nun: Geschäftsführer: Haas, Thomas, Hirschstein OT Bahra, *09.05.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Haas Minikranvermietung Limited mit dem Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (Amtsgericht Companies House of Cadiff, No. 05411363) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 26.03.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2019 mit der Gesellschaft im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.