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Habibi Media GmbH

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Neefestraße 88
09116 Chemnitz
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3x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015 zuletzt geändert am 04.03.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz, bisher Berlin, HRB 175631 B) beschlossen. Geschäftsanschrift: Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hammer, Erik, Leipzig, *19.06.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Harmsworth-Windsor.de GmbH. Neuer Gegenstand: Erbringung und Vermarktung medienübergreifender Internet- und Onlinedienstleistungen und Beratung im Bereich Internet; Vertrieb von Onlinemagazinen unter der Produktbezeichnung "Harmsworth & Windsor".

2017-09-01:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Villa Jähn - Home & Garden GmbH mit Sitz in Chemnitz verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 01.09.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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