2022-05-25: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der "HAESSLER eGovernment GmbH", Potsdam um 25.000,00 EUR EUR auf 375.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 375.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2021 mit Nachträgen vom 29.09.2021 und vom 08.03.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HAESSLER eGovernment GmbH", Potsdam verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.