2016-12-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2016. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Heller-Ring 2, 74523 Schwäbisch Hall. Gegenstand: Betrieb eines Baumarktes im Franchise-System unter der Bezeichnung "Hagebaumarkt" nebst Floraland und einem Drive-in und Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Häsele, Dieter, Schwäbisch Hall, *01.05.1952; Häsele, Christoph Daniel, Schwäbisch Hall, *31.07.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-07: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Häsele Baustoffhandels-GmbH", Schwäbisch Hall hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb "Baumarkt" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.