2012-08-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Erfurt (bisher Amtsgericht Jena HRB 113812) nach Hofheim am Taunus beschlossen. Geschäftsanschrift: Rosenstraße 25, 65719 Hofheim am Taunus. Gegenstand: der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hahn, Thomas, Frankfurt am Main, *06.02.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-04-23: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Weißen Stein 19, 60431 Frankfurt am Main.
2013-04-23: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Weißen Stein 19, 60431 Frankfurt am Main.
2014-08-06: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Frankfurt am Main und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Hahn Beteiligungen GmbH. Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedberger Landsraße 8, 60316 Frankfurt am Main. ist zum einen der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Zum anderen die Konzeption, Planung, Realisierung und Vermarktung auf eigene Rechnung oder im Auftrag für Dritte von Projekten zur Grundstücksentwicklung, die Erbringung von Beratungsleistungen im Property- und Assetmanagement sowie Projektentwicklung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hahn Immobilienmanagement GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93568) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.