2013-03-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2013. Geschäftsanschrift: Kardinal-Faulhaber-Platz 4, 97070 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Friseurgeschäften und der Handel mit Kosmetik- und Friseurbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mann, Christian, Rimpar, *16.01.1980; Mann, Isolde, Würzburg, *13.10.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-05-28: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR zum Zwecke der Übertragung des gesamten Vermögens der Einzelfirma Haircut - XXL Nr. 3 e.K.und der Einzelfirma HAIR CUT XXL Nr. 2 e.K. jeweils mit dem Sitz in Würzburg auf dieGesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
2013-06-11: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.05.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 das gesamte Vermögen des von der Einzelkauffrau Isolde Mann betriebenen Unternehmens Haircut - XXL Nr. 3 e.K. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 5974) und des von dem Einzelkaufmann Christian Mann betriebenen Unternehmens HAIR CUT XXL Nr. 2 e.K. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 6993) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.