2021-04-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2021. Geschäftsanschrift: c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin. Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Wendt, Cornelia, Berlin, *23.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-08: Nicht mehr Geschäftsführerin: Wendt, Cornelia, Berlin, *23.11.1966.
2021-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Halder GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Guiollettstraße 48, Solo West, 60325 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Die Erbringung von Beratungsleistungen bei Unternehmensbeteiligungen einschließlich der damit zusammenhängenden Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Leistungen nicht dem Kreditwesengesetz unterfallen oder einer staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Registrierung oder Genehmigung bedürfen. Bestellt als Geschäftsführer: Fackelmeyer, Mathias, Königstein im Taunus, *25.10.1977; Muschalik, Christian, Frankfurt am Main, *23.10.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Halder Beteiligungsberatung GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 33799) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-23: Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 2 , 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 14 (Einziehungsvergütung) und 19 (Kein Wettbewerbsverbot) beschlossen. Neuer Gegenstand: 2.1 Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF ("Spezial-AIF"). Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist. 2.2 Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Hilfsgeschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und/oder nach der GewO.