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Haller Stahlwarenhaus GmbH

Taschenmesser, BlackField, Michelbach/Bilz..., WithArmour, Citadel, Kochmesser, Schwerter
Adresse / Anfahrt
Am Gartennest 1
74544 Michelbach an der Bilz
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-27:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 1.935,41 EUR auf 27.500,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. 1 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 6 Ziff. 3 (Gesellschafterversammlung), § 7 Ziff. 1 und 4 (Abstimmung), § 10 Ziff. 1 (Umfang der Geschäftsführungsbefugnis), § 11 Ziff. 5 (Jahresabschluss, Verwendung des Reingewinns, Gesellschafterdarlehen), § 12 Ziff. 2a (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 13 (Abfindung, Entschädigung), § 14 Ziff. 5 (Konkurrenzverbot) und § 17 Ziff. 2 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Stammkapital nun: 27.500,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführerin: Hebsacker, Karin, Michelbach an der Bilz, *19.12.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-08-31:
Geschäftsanschrift: Am Gartennest 1, 74544 Michelbach an der Bilz. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2009 mit Nachtrag vom 13.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Haller Geschenk - Import Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Michelbach an der Bilz (Amtsgericht Stuttgart HRB 570164) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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