2022-03-26: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und Stadtplaner; die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig; die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen; die Vorgaben des Berufsrechts, insbesondere gemäß Art. 24 BauKaG, sind einzuhalten. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Hamberger, Elke Barbara, Architektin und Stadtplanerin, Prutting, *04.10.1961; Kreupl, Franz Xaver, Architekt, Prutting, *04.10.1959.