2010-03-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2010. Geschäftsanschrift: Große Bleichen 30, 20354 Hamburg. Gegenstand: die Förderung der Kreativwirtschaft im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere durch - Wahrnehmung der Fuktion einer Anlauf-, Beratungs- Informations- und Servicestelle für Akteure der Kreativwirtschaft; - Unterstützung bei der Suche und dem Nachweis von Flächen und Räumen; - Vernetzung von Akteuren der Kreativwirtschaft; - Information und Beratung über berufliche, akademische und sonstige Bildungsangebote. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer: Rühl, Egbert, Mannheim, *15.12.1958, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
2015-12-07: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 . Änderung zur Geschäftsanschrift: Hongkongstraße 5, 3. Boden, 20457 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Kreativwirtschaft im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere durch - Wahrnehmung der Funktion einer Anlauf-, Beratungs-, Informations- und Servicestelle für Akteure der Kreativwirtschaft; - Unterstützung bei der Suche und dem Nachweis von Flächen und Räumen; - Vernetzung von Akteuren der Kreativwirtschaft; - Zusammenarbeit mit Netzwerken der Kreativwirtschaft; Information und Beratung über berufliche, akademische und sonstige Bildungsangebote. (2) Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hat das Unternehmen die sonstigen vom Senat festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten, die sich z.B. aus dem aktuellen Leitbild der Freien und Hansestadt Hamburg oder aus arbeitsmarkt- und ausbildungspolitischen Zielsetzungen ergeben.
2018-10-24: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der designxport GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.