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Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG

HARABAU, Gästewohnungen, Albert-Schweitzer-Siedlung..., Bestandsbewirtschaftung, Carl Broschinski, Genossenschaftsanteile, Schafferkreises, Vertreterversammlung, Mieterservice, Schadensmeldung
Adresse / Anfahrt
Bargteheider Straße 99
22143 Hamburg
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen. Er ist zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ermächtigt: Jensen, Kai, Hamburg, *15.01.1970.

2008-08-13:
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (6) Beteiligungen sind zulässig. Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

2020-03-31:
Bestellt Vorstand: Mack, Mario, Vierhöfen, *29.09.1968, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-04-02:
Ausgeschieden Vorstand: Kessler, Peter, Hamburg, *25.07.1954; Teudt, Hans-Jürgen Dieter, Hamburg. Bestellt Vorstand: Bauschke, Angelika, Ludwigslust, *06.04.1955, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-11-03:
Ausgeschieden Vorstand: Bauschke, Angelika, Ludwigslust, *06.04.1955. Bestellt Vorstand: Dingermann, Meike, Hamburg, *29.03.1978.

2022-02-10:
Die Vertreterversammlung vom 26.10.2021 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 43 und 44 beschlossen. Weiterhin wurde ein neuer § 30 a eingefügt. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (6) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.

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