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Hamburger Lift Service SMK GmbH

Aufzugsanlage, Gefährdungsbeurteilungen, Aufzugswärterdienst..., Fachplanungs, Gefährdungsbeurteilung, Störungsmanagement
Adresse / Anfahrt
Friedrich-Ebert-Damm 93i
22047 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2019. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Damm 93i, 22047 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Leistungen rund um die Aufzugstechnik, Fachplanung und Ingenieurbüro. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Meyer-Kurz, Sabine, Hamburg, *01.11.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Hamburger Lift Service SMK e.K., Hamburg beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.10.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.10.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Meyer-Kurz, Sabine, Hamburg, * 01.11.1954 unter der Firma Hamburg Lift Service SMK e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am ........................ wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-12-13:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.12.2019 wirksam geworden.