2010-09-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung des betrieblichen Vermögens des unter der Firma Adolf Hammans - Camping & Freizeit e.K. mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 6635 ) handelnden Kaufmannes Adolf Hammans aus dessen Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.08.2010. Die Ausgliederung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.08.2010 wirksam geworden. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 25, 41749 Viersen. Gegenstand des Unternehmens: der Handel mit Outdoor- und Freizeitartikeln, Vermietung und Verpachtung von Freizeit und Sportartikeln, Vermittlung und Ausführung von gewerblicher Personenbeförderung, Betrieb und Vermietung von Unterkünften und Zeltplätzen, der Betrieb von Einrichtungen im Bereich Hotel, Restaurant, Café und Catering, die Organisation und Durchführung von Events sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hammans, Adolf, Viersen, *08.04.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.