2008-09-29: Der Verein (Turn- und Spielverein Berge 09 e. V.) ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.01.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.01.2008 mit dem Sport - Club Westtünnen e.V. mit Sitz in Hamm (AG Hamm, VR 530) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-11-21: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Delegiertenversammlung vom 18.06.2011 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2011 mit dem Bogenschützenverein Rot-Weiss Hamm e.V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 1105) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-05-14: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Deligiertenversammlung vom 11.02.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2012 mit dem Turnverein "Westfalia" 1891 mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 438) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.