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Hand in Hand GmbH Ambulanter Pflegedienst

Palliativversorgung, SAPV, Palliativteam in Brandenburg..., Pflegeteam, Spezialisierte, Hauskrankenpflege, Homecare
Adresse / Anfahrt
Wilhelmsdorfer Landstraße 29
14776 Brandenburg an der Havel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-29:
inländische Geschäftsanschrift: Hausmannstraße 1, 14776 Brandenburg an der Havel; Gegenstand: Die Durchführung ambulanter Krankenpflege nach SGB V und Pflegeleistungen nach SGB XI sowie die Vermittlung und Organisation allgemeiner Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Selbständigkeit kranker und pflegebedürftiger Personen in der Häuslichkeit. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: Zirpel, Udo, *08.04.1961, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.10.2012

2016-01-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Zirpel, Udo; Geschäftsführer: Zirpel, Daniela, *17.05.1970, Brandenburg an der Havel

2017-05-26:
inländische Geschäftsanschrift: Wilhelmsdorfer Landstr. 29, 14776 Brandenburg an der Havel

2020-08-05:
Vorstand: Geschäftsführer: 3. Zirpel, Udo, *08.04.1961, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2020-08-31:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.08.2020 ist die PCT Brandenburg GmbH mit Sitz in Brandenburg an der Havel, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam untrer HRB 31006 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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