2020-09-18: VR 5987: Handballkreis Münsterland e.V., Münster . eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 20.12.2019. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Handballkreis Münster e.V. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster VR 4774) und des Handballkreis Euregio-Münsterland e.V. mit Sitz in Steinfurt (Amtsgericht Steinfurt VR 1116) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 20.12.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.