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Handel und EInkaufsberatung Schmidt UG (haftungsbeschränkt)

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Esserstraße 20
58119 Hagen
1x Adresse:

Rückertstraße 16a
58675 Hemer


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3x HR-Bekanntmachungen:

2018-05-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Witten nach Hagen und die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin wurde in der Gesellschafterversammlung die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Esserstraße 20, 58119 Hagen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Onlinehandel und die Vermittlung von Waren aller Art. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Betz, Roland, Witten, *14.07.1960. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Kanjana, Hagen, *29.02.1988, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 2,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Kanjana, Hagen, *29.02.1988. Bestellt zum Geschäftsführer: Scheffels, Dirk, Solingen, *30.10.1974.

2022-04-05:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022 im Wege des Formwechsels in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.