2007-07-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2007. Gegenstand: Der Brunnenbau, der geothermale Anlagenbau und der Spezialtiefbau. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Handke, Heiko, Bobenheim-Roxheim, *05.05.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Neufeld, Andrea, Bobenheim-Roxheim, *12.08.1973.
2015-10-08: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt III und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Handke International GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwighsafen am Rhein, HRB 62138) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 hat weiterhin eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt II und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - Der Brunnenbau, - der geothermale Anlagenbau, - der Spezialtiefbau, - das Aufsuchen und das Erschließen von Energien aus der Erde im Inland, der europäischen Union und der restlichen Welt. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR. Anschrift geändert, nun: Geschäftsführer: Handke, Heiko, Dirmstein, *05.05.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Name und Anschrift geändert; nunmehr: Einzelprokura: Handke, Andrea, Dirmstein, *12.08.1973. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2015 mit der Handke International GmbH mit Sitz in Dirmstein (Amtsgericht Ludwigshafen HR B 62138) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.