2005-10-24: Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Stammkapital) zu ändern.
2005-10-24: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2005 im Wege des Formwechsels in die Dr. Hanke Kunststofftechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Eitorf (vorläufig AG Siegburg, 41 AR 414) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-11-14: Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Siegburg, HRA 4579) am 26.10.2005 wirksam geworden.