2007-08-27: Hannecke Display Systems GmbH & Co. KG, Northeim (Rischenauweg 6, 37154 Northeim, ist die Herstellung und der Vertrieb von Verkaufsdisplays, Kunststoffartikeln nach den CUT' N FOLD- und Force'n Form Verfahren sowie von Leichtelementen nach dem ZeroShrink Verfahren.Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden und ihm dienlichen Geschäfte einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmungen gestattet.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hannecke Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Göttingen HRB 200365), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-10-05: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 Teile des Vermögens der Wolf-Dietrich Hannecke Kunststofftechnik e.K. mit Sitz in Northeim (AG Göttingen HRA 130132) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist heute mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.