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Hanno-Fair Events GmbH & Co. KG

Hotel, Veranstaltungsplaner/in, Esc..., SUP Verleih, Paddeling, Paddle, Stand-Up, HelmsBriscoe, Tradeshows, MICE, Incoming Service, Ursprungsort
Adresse / Anfahrt
Am Sportplatz 11
38644 Goslar
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-19:
(Beratung und Organisation hinsichtlich Hotel-/Locationrecherche und -vermittlung, Veranstaltungen, Messen, Meetings, Incentives, Konferenzen und Events, geführten Fachrundgängen - sog. Guided Tours-, Exkursionen, Rahmenprogrammen und sonstigen (geschäfts-) touristischen Leistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 11, 38644 Goslar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hanno-Fair Consult GmbH, Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRB 205981).

2016-09-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 22.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Anette Burgdorf, geb. 28.10.1965, Goslar unter der Firma Hanno-Fair Incoming, Inh. Anette Burgdorf e.K. in Goslar betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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