2017-07-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2017 mit Änderung vom 10.07.2017. Geschäftsanschrift: Weidendamm 20, 30165 Hannover. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen, Weinen, alkoholfreien Getränken, Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Süßwaren und Nahrungsmittel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Biernath, Joerma, Neustadt a. Rbge., *02.04.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-23: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Hannover Gin Joerma Biernath e. K., Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 204140) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26,000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.08.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Joerma Biernath, Neustadt am Rübenberge, *02.04.1967 unter der Firma Hannover Gin Joerma Biernath e. K. in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 204140) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-11-03: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.10.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.