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Hannweber GmbH

Geschäft für Teppiche und Bodenbeläge, Estrich, Sockelleisten..., Untergrundspachtelung, Bodenrenovierung, Fußbodenbereich, Fußbodenisolierung, Fußbodenpflegetipps, Schweißbahnabdichtung, Parkettschleifen
Adresse / Anfahrt
Würzburger Straße 19a
97337 Dettelbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2010. Geschäftsanschrift: Albrecht-Dürer-Str. 4, 97337 Dettelbach. Gegenstand des Unternehmens: ist der Fußbodenbau und die Anwendung von Estrichtechnik, der Vollwärmeschutz sowie der Handel mit Bodenbelägen und Zubehörartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hannweber, Marcel, Dettelbach, *19.04.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-08:
Beim Handelsregister Würzburg wurde der Entwurf des Verschmelzungsplans eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr.2,3 UmwG)Die englische Limited in Firma Estrichtechnik Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham, Westmidlands, B 18 6EW, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5462206, als übertragende Gesellschaft, sowie die Hannweber GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Dettelbach, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg, HRB 10916, als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaften der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Estrichtechnik Limited auf die Hannweber GmbH die folgenden Rechts zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hannweber GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Hannweber GmbH unter deren Geschäftsanschrift Albrecht-Dürer-Straße 4, 97337 Dettelbach, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung der Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendigerweise ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherungsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschriften zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht werden, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Hannweber GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in BetrachtGläubigerrecht nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Estrichtechnik Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmenRecht der Minderheitsgesellschaft Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschaft entbehrlich.Nähere Informationen über die Mobilitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Hannweber GmbH, Geschäftsführer Marcel Hannweber, Albrecht-Dürer-Straße 4, 97337 Dettelbach, angefordert werden.

2019-04-03:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eichgasse 1, 97337 Dettelbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hannweber, Marcel, Dettelbach, *19.04.1986. Bestellt: Geschäftsführer: Döring, Franz, Schwarzach a. Main, *02.02.1991, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-20:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Würzburger Straße 19 a, 97337 Dettelbach.

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