2006-08-21: Die Firma ist geändert in: Neue Firma: Hans Blatzheim Bauunternehmung GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2006 Teile des Vermögens der Hans Blatzheim Bauunternehmung GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 1483) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung am 16.08.2006 auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.