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Hans Entfellner GmbH

Bauunternehmen, Erstklassiges, Umbau/Sanierung..., GmbHHans
Adresse / Anfahrt
Staudacher Straße 12
83250 Marquartstein
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2006. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Bauunternehmens und eines Architekturbüros. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Entfellner-Häusler, Anke, Marquartstein, *14.02.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Übergang der in der Gesellschaft Werner Entfellner Bau GmbH, vormals Hans Entfellner Bau GmbH, mit Sitz in Marquartstein (Amtsgericht Traunstein, HRB 10041) begründeten Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.

2012-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "Werner Entfellner Bau GmbH" mit dem Sitz in Marquartstein und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Staudacher Str. 12, 83250 Marquartstein. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2012-09-05:
Die "Werner Entfellner Bau GmbH" mit dem Sitz in Marquartstein (Amtsgericht Traunstein HRB 10041) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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